Entziehung der Fahrerlaubnis auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr zulässig zu VG Neustadt a.d. Weinstraße , Beschluss vom 28.09.2016 - 1 L 784/16.NW

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Nicht immer muss eine Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. So entschied das VG Neustadt an der Weinstraße im Falle eines mit einer Atemalkoholkonzentration von 2,37 Promille zu Hause angetroffenen Bürgers, dass die Fahrerlaubnis bei festgestellter Alkoholabhängigkeit entzogen werden kann.

VG Neustadt a.d. Weinstraße , Beschluss vom 28.09.2016 - 1 L 784/16.NW

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